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MTR – Medizische Technologen für Radiologie

Medizinische Technologen für Radiologie (MTR) führen bildgebende Verfahren wie Röntgen, CT, MRT und der Nuklearmedizin durch. Sie bereiten Patienten vor, bedienen die Geräte, erstellen diagnostische Bilder und sorgen für den Strahlenschutz. Die von ihnen angefertigten Aufnahmen dienen den Ärzten als Grundlage für ihre Diagnosen

Aufgaben

Medizinische Technologinnen für Radiologie unterstützen Ärztinnen und Ärzte bei der Diagnose und Behandlung von Krankheiten durch moderne bildgebende Verfahren wie Röntgen, CT, MRT, Ultraschall und nuklearmedizinische Untersuchungen. Sie bereiten die technischen Geräte vor, lagern Patientinnen richtig, führen die Untersuchungen durch und überwachen dabei die Strahlendosis und Bildqualität. 

In der Röntgendiagnostik verwenden sie Röntgengeräte, CTs, MRTs oder Ultraschallgeräte, um Knochen, Organe oder Gefäße abzubilden. In der Strahlentherapie bedienen sie Bestrahlungsgeräte zur Behandlung von Tumoren. In der Nuklearmedizinverabreichen sie radioaktive Substanzen zur Diagnostik oder Therapie, z. B. bei Schilddrüsenerkrankungen.

Sie beurteilen die Qualität und Aussagefähigkeit von Aufnahmen und dokumentieren alle Abläufe, kontrollieren und warten ihre Geräte regelmäßig und sorgen für die Einhaltung von Strahlenschutzvorgaben.

MTRs arbeiten eigenverantwortlich, technisch präzise und einfühlsam im direkten Patientenkontakt – und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur modernen Medizin.

Ausbildungsbeginn

1. September eines jeden Jahres. Die Bewerbung ist ganzjährig möglich.

Ausbildungsdauer

3 Jahre (in Teilzeit höchstens 5 Jahre)

Voraussetzungen

Sekundarabschluss I (Realschule) oder gleichwertige Schulbildung
Gesundheitliche Eignung

Perspektiven

Medizinische Technologen und Technologinnen für Radiologie (MTR) haben gute Berufsaussichten und vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Arbeitsfelder sind Krankenhäuser, Radiologische Praxen, Industrie und Forschung, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Rehabilitationszentren.

Vergütung

Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung* nach AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes).

Sie beträgt im

1. Ausbildungsjahr: 1.215,24 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.275,30 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.372,03 Euro

*Bruttoangabe: Stand: 03 / 202

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